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Seit Mathias Markert die Leitung des Pflegedienstes der kleinen Gemeinde übernommen hat, gehört die Unterstützung von Betroffenen bei der Einstufung von Pflegegraden zu seinem Alltag. Dabei hat er gelernt: Nach dem Pflegegrad ist vor dem nächsten. So, wie bei Marlis Gwener.

Die 78-jährige Dame lebt seit vielen Jahren in ihrem kleinen Häuschen. In ihrem Garten blüht sie auf. Die Selbstständigkeit ist ihr höchstes Gut. Um die zu erhalten unterstützt ihre Tochter Ulrike sie so gut es geht. Und seit der Einstufung auf Pflegegrad 1 vor zwei Jahren wird sie vom Pflegedienst des Mathias Markert betreut. Mit der gesteigerten Pflegebedürftigkeit scheint wieder ein entscheidender Punkt im Leben der rührenden Dame erreicht zu sein.

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Wenn zum Willen noch das Wissen fehlt.

Marlis Gweners Allgemeinzustand hat sich verschlechtert. Die Gelenke, das Gleichgewicht. Haus und Garten überfordern sie. Da Tochter Ulrike bereits vor zwei Jahren Erfahrungen mit einem Pflegeantrag gemacht hat, hat sie die neue Pflegestufe selbst beantragt. Das hätte sie besser nicht getan.

Ein Fehler, aber noch nicht das Ende.

Mathias Markert überlegt, wie jetzt noch Korrekturen möglich sind. Ulrike hatte es bestimmt gut gemeint und dabei doch die klassischen formalen Fehler gemacht. Auch die Dokumentation war mangelhaft. Doch vielleicht ist die Ablehnung ja doch nicht so endgültig, wie es klingt. Das Widerspruchsgutachten als Chance. Es gibt nichts zu verlieren, doch viel zu gewinnen.

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Es lohnt sich immer. Weil es um das Leben geht.

Spielt es eine Rolle, dass im erneuten Widerspruchsgutachten die Argumentation des ursprüngliche Pflegeantrags verlassen wird? Die Zweifel sind längst verblasst, als Marlis Gwener einzieht mit Ideen, was man aus dem Garten des Pflegeheims alles machen kann.